Altersleitbild Im Jahre 2017 wurde das Alterleitbild aus dem Jahre 2006 überarbeitet und unter dem Motto "Bewährtes erhalten und Neues integrieren" aufgefrischt. Ausgangslage Das Leitbild Alterspolitik 2005 wie auch der Planungsbericht Alterspolitik bauen auf folgenden Zielen auf:
Die Gemeinden Alchenstorf, Ersigen (mit Oberösch/Niederösch), Hellsau, Höchstetten, Koppigen, Rumendingen, Willadingen, Heimiswil und Wynigen sind im Sozialbereich als Vertragsgemeinden in der Kommission Sozialdienste Oesch-Emme miteinander verbunden und haben das Leitbild 2006 erarbeitet und verabschiedet. Aus den Visionen, Wünschen und Ideen erarbeiteten 15 Fachleute und weitere interessierte Personen in Arbeitsgruppen die definitive Fassung des Altersleitbildes 2006 mit über 46 empfohlenen Massnahmen. Der grösste Teil der vorgeschlagenen Massnahmen wurde in den letzten 10 Jahren umgesetzt. Eine Revision des Altersleitbildes drängte sich auf. Auftrag und Ziel In der Überprüfung des Altersleitbildes 2006 und der Erarbeitung des vorliegenden Alters- leitbildes 2017 werden in zehn Handlungsfeldern die Ist-Situation vorgestellt und daraus sinnvolle Massnahmen abgeleitet. Diese werden im Massnahmenplan mit Zeithorizont und Verantwortlichkeiten konkretisiert. Die Anliegen sind im regionalen Verbund zu realisieren. Die im Altersleitbild 2006 ausführlich beschriebenen Vorgehensweisen sowie der Anhang werden weggelassen. Die konzeptionelle Struktur der Handlungsfelder wird beibehalten und bei Bedarf ergänzt. Das Leitbild dient den Gemeinden, der Verwaltung und den in der Altersarbeit tätigen Interessengruppen als Leitlinie für ihre Arbeit. Entscheide in der Alterspolitik werden auf Basis der Ausgangslage des Leitbildes gefällt und umgesetzt. |
Altersleitbild_2018.pdf (PDF, 892.25 kB) |