Ihr zuständiges RAV finden Sie auf Standorte RAV
Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) und bei der Arbeitslosenkasse Ihrer Wahl an.
Das müssen Sie wissen, damit Sie keine Leistungskürzung riskieren
- Melden Sie sich bereits während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV. Das gilt auch, wenn Sie damit rechnen müssen, Ihre Stelle zu verlieren.
- Leistungen der Arbeitslosenversicherung können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie beim RAV angemeldet sind.
- Beginnen Sie bereits dann mit der Stellensuche, wenn Sie damit rechnen müssen, Ihre Stelle zu verlieren (zum Beispiel während der Kündigungsfrist oder wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist). Ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung sind monatlich mindestens 8 Bewerbungen erforderlich.
- Bewahren Sie Bewerbungsbriefe und Absagen auf. Ihre Arbeitssuche dokumentieren Sie mit dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen».
So können Sie sich beim RAV anmelden
Ihre Rechte und Pflichten
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung genau kennen und über die Leistungen und Fristen informiert sind.
Plattform arbeit.swiss
Für Ihre Stellensuche finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) viel Wissenswertes auf der Plattform arbeit.swiss:
Personen aus der Ukraine
Personen mit Ausweis S können sich für die Stellenvermittlung anmelden. Wenn der Ausweis S noch nicht vorliegt, genügt der positive Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des SEM.
Als Stellensuchende oder Stellensuchender erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie haben die Absicht, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
- Sie sind arbeitsmarktfähig (Grundkenntnisse in Deutsch, Französisch oder Englisch).
Arbeitsbewilligung
Personen mit Ausweis S können in der Schweiz selbstständig eine Arbeitsstelle suchen und annehmen. Dazu brauchen sie eine Arbeitsbewilligung, die der Arbeitgeber beantragen muss:
Merkblatt des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO