Die AHV-Zweigstelle ist eine Aussenstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) und ist bei Fragen Anlauf- und Beratungsstelle für die Bevölkerung.
Die Aufgaben der Zweigstellen lassen sich in die im Bundesrecht vorgesehenen Aufgaben gliedern. Die von der AKB und ihren Zweigstellen betreuten Sozialversicherungswerke sind
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-Rentner/-innen (EL)
- Familienausgleichskasse (FAK)
- Kinderzulagen (KIZU)
- Familienzulagen in der Landwirtschaft (FAZU)
- Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzdienstleistende (EO) und Mutterschaftsentschädigung (MSE)
Zu den einzelnen Gebieten der Sozialversicherung stehen Ihnen auch auf der Website der AHV/IV-Institution Merkblätter und Formulare zur Verfügung. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und der AHV-Zweigstelle Höchstetten unterzeichnet und mit Belegen ergänzt zugestellt werden.